Donnerstag, 13. Juli 2017

Immobilien: Eigentümergemeinschaft muss defekte Wohnungstüren ersetzen - FOCUS Online


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Immobilien: Eigentümergemeinschaft muss defekte Wohnungstüren ersetzen
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Egal, wie und wer den Schaden verursacht hat: Die Reparatur für eine kaputte Wohnungstür muss von der Eigentümergemeinschaft gezahlt werden. Allerdings können die Eigentümer versuchen, den Verursacher an den Kosten zu beteiligen.

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