Sonntag, 23. Juli 2017

Immobilien: Überhöhter Wasserverbrauch nicht auf alle Mieter umlegbar - FOCUS Online


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Immobilien: Überhöhter Wasserverbrauch nicht auf alle Mieter umlegbar
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In einem Mietshaus lief monatelang eine defekte Toilettenspülung. Die Mieter sollten die stark erhöhte Wasserabrechnung bezahlen und stellten sich quer. Nun hat das Amtsgericht Hannover entschieden. Mieter müssen einen stark überhöhten ...

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