Sonntag, 23. Juli 2017

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Silberfischchen sind kein Mangel von Eigentumswohnung
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Insekten in Wohnräumen seien nur ein Mangel, wenn die Immobilie dadurch unbewohnbar wird oder wenn eine für Wohnungen unübliche Beschaffenheit aufweise, mit der ein Käufer nicht rechnen müsse, heißt es in der Urteilsbegründung (Az.: 22 U 64/16).

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