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Immobilien: Betriebskostenabrechnung: Zustellung am Silvestertag reicht
FOCUS Online Bei Betriebskosten einer Immobilie gilt: Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Bei einer Abrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 muss diese also bis ... |
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