Donnerstag, 13. Juli 2017

Immobilien: Betriebskostenabrechnung: Zustellung am Silvestertag reicht - FOCUS Online


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Immobilien: Betriebskostenabrechnung: Zustellung am Silvestertag reicht
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Bei Betriebskosten einer Immobilie gilt: Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Bei einer Abrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 muss diese also bis ...

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from Imobilien http://bit.ly/2ti1sk1 Details.: http://bit.ly/1RoW9Z2 More: hauskaufenbremen.de

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