Immobilien Kompakt
DIE WELT Eine zentrale Heizungsanlage zählt zum Gemeinschaftseigentum. Daher muss der Heizungsraum auch grundsätzlich allen Eigentümern zugänglich sein. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 17 W 233/17), wie die Zeitschrift „Der ... |
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