Freitag, 20. Oktober 2017

Doppelt aufpassen: Fallstricke im Vertrag beim Hauskauf - FOCUS Online


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Doppelt aufpassen: Fallstricke im Vertrag beim Hauskauf
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Bei „bebaut“ geht es um das Bestandsgebäude und dessen Beschaffenheit - Stall oder Wohnhaus, Größe, Zimmerzahl, mit oder ohne Keller. Erwerber gebrauchter Immobilien sollten hier aufpassen. Sie bekommen für ihr Geld ausschließlich, was an diesen ...

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