Freitag, 7. Juli 2017

Neuer Eigentümer hat kein Recht auf geänderte Mietverträge - t-online.de


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Neuer Eigentümer hat kein Recht auf geänderte Mietverträge
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Der Käufer einer Immobilie wird deren neuer Eigentümer und damit Vermieter. Er tritt in den alten, bestehenden Mietvertrag ein. Es gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete", erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Danach kann der neue Vermieter nicht ...

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