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Immobilien: Überhöhter Wasserverbrauch nicht auf alle Mieter umlegbar
FOCUS Online In einem Mietshaus lief monatelang eine defekte Toilettenspülung. Die Mieter sollten die stark erhöhte Wasserabrechnung bezahlen und stellten sich quer. Nun hat das Amtsgericht Hannover entschieden. Mieter müssen einen stark überhöhten ... |
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