Immobilien Kompakt
DIE WELT Bei einer zu Wohnzwecken bestimmten Immobilie sei das Vorhandensein eines „Grundbestands von Silberfischchen“ nicht ungewöhnlich, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm nach Angaben eines Sprechers. (Az. 22 U 64/16) Im vorliegenden Fall ... |
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