Mittwoch, 7. September 2016

Immobilien - Gewerbsmäßige Vermietung: Mietaufhebungsvertrag widerrufen - t-online.de


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Immobilien - Gewerbsmäßige Vermietung: Mietaufhebungsvertrag widerrufen
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Berlin (dpa/tmn) - Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarf und vereinbart mit dem Mieter einen Aufhebungsvertrag, hat dieser unter Umständen ein Widerrufsrecht. Voraussetzung dafür ist: Er kann beweisen, dass der Eigentümer die Immobilie ...

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