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Immobilien: Vermieter darf Untermietzuschlag fordern
t-online.de Berlin (dpa/tmn) - Erlaubt ein Vermieter eine Untervermietung, kann er vom Hauptmieter eine Beteiligung an den Einnahmen verlangen. Die Höhe des Zuschlags ist begrenzt: Er darf höchstens 25 Prozent der Untermiete ausmachen. Betriebsnebenkosten: ... |
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