Samstag, 13. Mai 2017

Immobilien-Verkauf: Aufklärungspflicht von Mängeln besteht! - AktienCheck


Immobilien-Verkauf: Aufklärungspflicht von Mängeln besteht!
AktienCheck
Verkäufer von Immobilien sind häufig der Meinung, es wäre für sie von Vorteil, vorhandene Mängel nicht zu offenbaren, da sich diese negativ auf den Kaufpreis auswirken. Letzteres mag zwar stimmen, dennoch handelt es sich um eine Fehleinschätzung, die ...

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