Immobilien-Verkauf: Aufklärungspflicht von Mängeln besteht!
AktienCheck Verkäufer von Immobilien sind häufig der Meinung, es wäre für sie von Vorteil, vorhandene Mängel nicht zu offenbaren, da sich diese negativ auf den Kaufpreis auswirken. Letzteres mag zwar stimmen, dennoch handelt es sich um eine Fehleinschätzung, die ... |
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