Sonntag, 21. Mai 2017

Immobilien: Betriebskosten müssen sauber getrennt aufgeschlüsselt sein - FOCUS Online


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Immobilien: Betriebskosten müssen sauber getrennt aufgeschlüsselt sein
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Mieter sollten die Betriebskostenabrechnung aufmerksam prüfen. Denn werden die Kostenpositionen falsch aufgeführt, ist sie unwirksam. Das zeigt ein Urteil des BGH. Eine Abrechnung der Betriebskosten kann aus formellen Gründen unwirksam sein.

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