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Immobilien: Vermieter darf keinen Haustürschlüssel für sich zurückhalten
t-online.de Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Vermieter darf keinen Haustürschlüssel zurückbehalten, wenn er sein Haus komplett an einen Mieter vermietet hat. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden (Az.: 33 C 1156/16). |
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