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Augsburger Allgemeine «Der Mieter hat einen Auskunftsanspruch», erläutert Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Anspruch gilt, «wenn allgemein zugängliche Quellen wie der Mietspiegel nicht zur Verfügung ... |
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