Montag, 19. Dezember 2016

Vermieter müssen Mietrückstand nachweisen können - Wolfsburger Allgemeine


Wolfsburger Allgemeine

Vermieter müssen Mietrückstand nachweisen können
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Miete muss selbstverständlich gezahlt werden. Der Vermieter hat allerdings auch die Pflicht, die Kontoeingänge sorgfältig zu überprüfen. In einem verhandelten Fall traf dies nicht zu, und die Vermieterin verlangte eine unrechtmäßige Nachzahlung.

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