Freitag, 30. Dezember 2016

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Immobilien: Nur tatsächlicher Abnehmer muss Energiekosten zahlen
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München (dpa/tmn) - Nur wer tatsächlich Strom und Gas verbraucht, muss auch dafür zahlen. Was das heißt: Ein Energieversorger kann ausstehende ...

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