Dienstag, 6. Dezember 2016

Immobilien: Mieter haften für Wasserschaden bei grober Fahrlässigkeit - t-online.de


Immobilien: Mieter haften für Wasserschaden bei grober Fahrlässigkeit
t-online.de
Düsseldorf (dpa/tmn) - Mieter haften nicht automatisch für Wasserschäden in ihrer Wohnung. Die Gebäudeversicherung des Vermieters kann sie unter Umständen aber in Regress nehmen. Allerdings gilt das nur, wenn der Mieter grob fahrlässig gehandelt ...

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