Montag, 10. Oktober 2016

Immobilien: Neuer Eigentümer hat kein Recht auf geänderte Mietverträge - FOCUS Online


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Immobilien: Neuer Eigentümer hat kein Recht auf geänderte Mietverträge
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Der neue Vermieter hat erst dann Anspruch auf die Miete, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist oder wenn er die Immobilie geerbt oder in einer Zwangsversteigerung erworben hat. Vorher dürfen Mieter an ihn nur zahlen, wenn der bisherige ...

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