Montag, 24. Oktober 2016

Immobilien: Hauseigentümer müssen Herbstlaub auf Bürgersteig beseitigen - t-online.de


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Immobilien: Hauseigentümer müssen Herbstlaub auf Bürgersteig beseitigen
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Bremen (dpa/tmn) - Oft sind Hausbesitzer auch für die Sicherheit auf den Wegen vor ihrem Grundstück verantwortlich. Das heißt, sie müssen zum Beispiel nasses Laub entfernen, auf dem Spaziergänger ausrutschen und sich verletzten könnten.
Hauseigentümer müssen Herbstlaub auf Bürgersteig beseitigenPeiner Allgemeine Zeitung - PAZ-online.de

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