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Wohnungsmarkt: Hendricks will mit Grundgesetzänderung sozialen ...
ZEIT ONLINE Bisher gilt: Der Bund darf die Länder im sozialen Wohnungsbau nur bis 2019 finanziell unterstützen. Die Bundesbauministerin schlägt eine Änderung des Grundgesetzes vor. 16. August 2016, 5:09 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, afp, stk 6 Kommentare. |
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