Montag, 29. August 2016

Immobilien: Gerichtsurteil - Hausverkäufer muss Mangel nennen - t-online.de


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Immobilien: Gerichtsurteil - Hausverkäufer muss Mangel nennen
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Hamm (dpa/tmn) - Wer etwas verkauft, darf Mängel nicht arglistig verschweigen - andernfalls kann der Käufer später vom Kaufvertrag zurücktreten. Dieser.

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