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Stadt greift nach herrenlosen Immobilien
Freie Presse Das Recht, sich ein herrenloses Grundstück anzueignen, hat zunächst das jeweilige Bundesland. Eine Annahme durch den Freistaat Sachsen erfolge aber nur, wenn dieser die Immobilie für die Erfüllung staatlicher Aufgaben benötigt, heißt es. Um zu ... |
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