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Preiserhöhung rechtfertigt keinen Schadenersatz
t-online.de Karlsruhe (dpa/tmn) - Erhöht ein Immobilienverkäufer kurzfristig den Preis, macht er damit Interessenten schnell einen Strich durch die Rechnung. Pech für sie: Schadenersatz rechtfertigt ein solches Verhalten des Verkäufers nicht, wie ein Urteil des ... Immobilien Kompakt |
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