Montag, 1. Januar 2018

Mieter muss für Schäden beim Montieren von Schränken zahlen - FOCUS Online


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Mieter muss für Schäden beim Montieren von Schränken zahlen
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Grundsätzlich gilt: Mieter dürfen Möbel und andere Einrichtungsgegenstände nach Lust und Laune montieren. Treten aber beim Anbringen beispielsweise Schäden an Elektroleitungen auf, haftet der Verursacher. Die Montage von Möbeln, Bildern und Spiegeln an ...

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