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Immobilien: Beschwerden wegen Kinderlärm genau beschreiben ...
FOCUS Online Lärm ist lästig. Daher kann er auch zur Mietminderung berechtigen. In diesem Fall allerdings müssen Mieter die Belästigung auch beschreiben können. Ohne konkrete Angaben ist ein Mietminderungsverlangen eher aussichtslos. |
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