Donnerstag, 9. November 2017

Eigentümer oder Mieter müssen Herbstlaub räumen - t-online.de


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Eigentümer oder Mieter müssen Herbstlaub räumen
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Recklinghausen (dpa/tmn) - Hausbesitzer können ihre Nachbarn nicht dazu verpflichten, von nebenan auf ihr Grundstück herübergewehtes Herbstlaub zu beseitigen. Rechtlich gesehen sei immer derjenige für die Beseitigung von Laub verantwortlich, auf ...

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