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Eigentümer oder Mieter müssen Herbstlaub räumen
t-online.de Recklinghausen (dpa/tmn) - Hausbesitzer können ihre Nachbarn nicht dazu verpflichten, von nebenan auf ihr Grundstück herübergewehtes Herbstlaub zu beseitigen. Rechtlich gesehen sei immer derjenige für die Beseitigung von Laub verantwortlich, auf ... |
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