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Bei Schönheitsreparaturen sind Mieterwünsche zu respektieren
FOCUS Online Wenn es um Schönheitsfehler in den eigenen vier Wänden geht, sollten Mieter einen Blick in ihren Vertrag werfen. Gibt es nämlich keine Ausschlussklausel, ist der Vermieter verpflichtet, die Reparatur nach Geschmack des Mieters vornehmen zu lassen. |
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