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Doppelt aufpassen: Fallstricke im Vertrag beim Hauskauf
FOCUS Online Bei „bebaut“ geht es um das Bestandsgebäude und dessen Beschaffenheit - Stall oder Wohnhaus, Größe, Zimmerzahl, mit oder ohne Keller. Erwerber gebrauchter Immobilien sollten hier aufpassen. Sie bekommen für ihr Geld ausschließlich, was an diesen ... |
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