Sonntag, 3. September 2017

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Trittschallschutz bei Ausbau: Neue Anforderungen maßgeblich
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Berlin (dpa/tmn) - Bei einem nachträglichen Ausbau vom Dachgeschoss muss der Trittschall modernen Anforderungen entsprechen. Entscheidend hierfür ist nicht der Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes, befand das Landgericht Berlin.

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