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Betriebskosten: Vorjahres-Abrechnung ist kein Muss
FOCUS Online Der Vermieter muss nicht auch die Unterlagen der Vorjahre bereitstellen, befand das Amtsgericht Hannover (Az.: 426 C 3047/15). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. In dem verhandelten Fall ... |
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