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Immobilien - Anspruch auf Keller: Räume müssen mitvermietet werden
t-online.de Berlin (dpa/tmn) - Manchmal kommt es auf die Wortwahl an: Steht im Mietvertrag lediglich, dass ein Mieter den Keller "mitnutzen" darf, hat er keinen rechtlichen Anspruch darauf. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Spandau (Az.: 12 ... |
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