Mittwoch, 1. Juni 2016

Wohnungsmarkt: Zweifel an Mietpreisbremse - Maas offen für Verschärfung - Tagesspiegel


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Wohnungsmarkt: Zweifel an Mietpreisbremse - Maas offen für Verschärfung
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Die Mietpreisbremse können die Bundesländer seit Juni 2015 in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erlassen. Zuständig für die Durchsetzung ist allerdings der Mieter selbst - er muss notfalls gegen seinen Vermieter vor Gericht ziehen. (AFP).
Mietpreisbremse: Mieten sind dennoch angestiegenGeVestor.de
1 Jahr Mietpreisbremse: Mieten in Berlin steigen um bis zu 17 ProzentPresseportal.de (Pressemitteilung)

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