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Wohnungsmarkt: Maas offen für Verschärfung der Mietpreisbremse
Tagesspiegel Die Mietpreisbremse können die Bundesländer seit Juni 2015 in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erlassen. Zuständig für die Durchsetzung ist allerdings der Mieter selbst - er muss notfalls gegen seinen Vermieter vor Gericht ziehen. (AFP). Mietpreisbremse wirkt nicht Wohnen: Mietpreisbremse hilft nicht gegen steigende Mieten Immobilien - Mietpreise: Mietpreisbremse wirkt nicht - Anstieg der Mietpreise ... |
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