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Wohnungsmarkt: Maas erwägt Verschärfung der Mietpreisbremse
ZEIT ONLINE Die Mietpreisbremse können die Bundesländer seit Juni 2015 in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erlassen. Zuständig für die Durchsetzung ist allerdings der Mieter selbst – er muss notfalls gegen seinen Vermieter vor Gericht ziehen. Überflüssiges Gesetz DIW: Mietpreisbremse weitgehend unwirksam Mietpreisbremse wirkt nicht |
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