Kompakt: Immobilien Kompakt II
DIE WELT Wer eine Immobilie zu Lebzeiten verschenkt, etwa um Steuern zu sparen, sollte im Vertrag Rückforderungsrechte vereinbaren. Der Vorteil: Ändert sich die Ausganglage plötzlich, kann man entscheiden, ob man die neue Situation akzeptiert oder die Immobilie ... |
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