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Immobilien: Bei feuchtem Keller ist eine Mietminderung erlaubt
FOCUS Online Wenn Mieter ihren Keller nicht richtig nutzen können, müssen sie weniger Miete bezahlen. Aber dürfen sie nach einer fristlosen Kündigung auch zwei Mietzahlungen zurückhalten? Über diese Fragen haben jetzt die Richter des Amtsgerichts Berlin-Spandau ... |
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