Donnerstag, 1. Februar 2018

Immobilien: Mietausfallschaden muss belegt werden - FOCUS Online - FOCUS Online


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Immobilien: Mietausfallschaden muss belegt werden - FOCUS Online
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Steht eine Wohnung längere Zeit leer, können Vermieter unter Umständen einen Mietausfallschaden geltend machen. Allerdings müssen sie auch beweisen können, dass sie das Objekt nicht vermieten konnten.

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