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Eigentümer haftet nicht für herabfallende Walnüsse
t-online.de Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Eigentümer haften nicht in jedem Fall für Schäden durch herabfallende Walnüsse von einem Baum auf ihrem Grundstück. Besitzer haben grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht und müssen Vorkehrungen dafür treffen, dass ... |
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