Montag, 15. Januar 2018

Duschen kann vertragswidriges Verhalten sein - FOCUS Online


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Duschen kann vertragswidriges Verhalten sein
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Befindet sich in der Wohnung keine Dusche, kann natürlich auch die Badewanne zum Duschen genutzt werden. Dabei müssen Mieter jedoch auf die räumlichen Gegebenheiten achten. Tun sie dies nicht, und es entsteht Schimmel, kommen sie selbst für den Schaden ...

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