Mittwoch, 27. Dezember 2017

Immobilien: Beschwerden wegen Kinderlärm genau beschreiben ... - FOCUS Online


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Immobilien: Beschwerden wegen Kinderlärm genau beschreiben ...
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Lärm ist lästig. Daher kann er auch zur Mietminderung berechtigen. In diesem Fall allerdings müssen Mieter die Belästigung auch beschreiben können. Ohne konkrete Angaben ist ein Mietminderungsverlangen eher aussichtslos.

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