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Mieter muss unzulässige Makler-Pauschalen nicht zahlen
t-online.de Berlin (dpa/tmn) - Wer einen Makler beauftragt, muss ihn grundsätzlich auch bezahlen - in der Regel also der Vermieter. Dies gilt laut dem sogenannten Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung. Diesen Grundsatz können Makler oder Vermieter auch ... |
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