Samstag, 10. Juni 2017

Makler und Verwalter sollen Qualifikation nachweisen - Nordwest-Zeitung


Nordwest-Zeitung

Makler und Verwalter sollen Qualifikation nachweisen
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Nordenham Bisher brauchen Immobilienmakler nur eine Gewerbeanmeldung und eine Haftpflichtversicherung, um berufstätig werden zu können. Immobilienverwalter benötigen noch weniger: nur eine Gewerbeanmeldung. Das soll sich ändern.



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