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Immobilien: Alle Eigentümerger zahlen gemeinsam für Abriss der Balkone
t-online.de Köln (dpa/tmn) - Für die Grundsanierung der Balkone müssen in Wohneigentümergemeinschaften unter Umständen alle Eigentümer zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob ihre Wohnung über einen Balkon verfügt oder nicht, befand das Amtsgericht Köln. |
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