Mittwoch, 25. Januar 2017

Immobilien - Langjähriger Mieter zahlt unpünktlich: Kündigung unzulässig - t-online.de


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Immobilien - Langjähriger Mieter zahlt unpünktlich: Kündigung unzulässig
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Berlin (dpa/tmn) - Zahlen Mieter ihre Miete nicht pünktlich, ist das nicht in jedem Fall ein Grund zur Kündigung. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Betriebsnebenkosten: Worauf Mieter ...

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