Mittwoch, 29. Juni 2016

Schlussbegehung: Baumängel rechtzeitig reklamieren

Schlussbegehung: Baumängel rechtzeitig reklamieren   Wenn im Neubau der Keller feucht ist, das Mauerwerk rissig und der Putz abplatzt, kann das für Hausbesitzer teuer werden. Deshalb ist es wichtig, Baumängel innerhalb der Gewährleistungsfrist nach Bauabnahme beheben zu lassen. In einer Schlussbegehung wird der Hauszustand kontrolliert, bevor die Gewährleistungsfrist endet.

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