Donnerstag, 15. Juni 2017

Immobilien: Ausstehendes Wohngeld: Gemeinschaft trägt Anwaltskosten - FOCUS Online


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Immobilien: Ausstehendes Wohngeld: Gemeinschaft trägt Anwaltskosten
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Verwalter arbeiten für die Wohneigentümergemeinschaft. Beauftragen sie einen Anwalt, um ausstehendes Wohngeld einzutreiben, muss die Gemeinschaft aufkommen. Der säumige Eigentümer muss die Kosten jedenfalls nicht unbedingt alleine tragen.



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