Freitag, 7. Oktober 2016

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Immobilien: Herausgabe der Bauunterlagen vertraglich vereinbaren
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Berlin (dpa/tmn) - Bauherren sollten sich die rechtzeitige Herausgabe der Bauunterlagen vertraglich zusichern lassen. Das gilt besonders bei schlüsselfertigen Objekten. Bereits vor dem Vertragsabschluss sollten bestimmte Unterlagen vorliegen.
Herausgabe der Bauunterlagen vertraglich vereinbarenPeiner Allgemeine Zeitung - PAZ-online.de

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