Montag, 25. Juli 2016

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Immobilien - Mängel am Neubau: Welche Rechte Eigentümer haben
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In den eigenen vier Wänden - also im Sondereigentum - ist der Bauträger beziehungsweise der Verkäufer der Immobilie der richtige Ansprechpartner. Eigentümer sollten dann auf keinen Fall selbst den zuständigen Handwerker oder Maler kontaktieren.

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