Montag, 23. Mai 2016

Immobilien: Vereinbarte Bruttowarmmiete: In der Regel nicht zulässig - FOCUS Online


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Immobilien: Vereinbarte Bruttowarmmiete: In der Regel nicht zulässig
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Eine vereinbarte Bruttowarmmiete ist unzulässig. Doch was, wenn eine solche Vereinbarung bereits besteht und entsprechend gehandelt wurde? Kann der Vermieter dann plötzlich verbrauchsabhängig kassieren - und damit doppelt? Mieter und Vermieter ...

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